Invisalign® 0% Finanzierung
in Dresden
Ihr Wunschlächeln, bequem in Raten.
Eine Zahnkorrektur mit Invisalign® ist eine Investition in Ihr Lächeln oder das Ihres Kindes. Mit Invisalign Pay™ bieten wir Ihnen eine flexible Ratenzahlung: zinsfrei, ohne Anzahlung und vollständig digital.

Beratungsgespräch
Wir analysieren Ihre Zahnstellung und erstellen einen individuellen Behandlungsplan mit transparenter Kostenaufstellung.
Finanzierung wählen
Wählen Sie die passende Ratenzahlung mit 0% Zinsen, flexibler Laufzeit und ohne Anzahlung. Die Vorab-Prüfung hat keinen Einfluss auf Ihre Bonität.
Behandlung starten
Nach der Genehmigung beginnt Ihre Invisalign-Behandlung. Auf dem Weg zu Ihrem Wunschlächeln.
Finanzierung ohne Hürden
Wir möchten, dass die Kosten einer Zahnkorrektur Sie nicht aufhalten. Mit Invisalign Pay™ bieten wir eine transparente Finanzierung ohne Überraschungen:
- 0% Zinsen – Sie zahlen exakt den Behandlungspreis
- Bis 36 Monate – Flexible Laufzeit, die zu Ihrem Budget passt
- Keine Anzahlung – Behandlung sofort starten
- Keine versteckten Gebühren – Transparente Monatsraten
Digital und unkompliziert
Der gesamte Finanzierungsprozess über Invisalign Pay™ ist vollständig digital und in wenigen Minuten abgeschlossen:
- Schnelle Vorab-Genehmigung – Rückmeldung in wenigen Minuten, ohne Einfluss auf Ihre Bonität*
- Papierlos – Vollständig digitaler Antrag
- 24/7 Self-Service – Übersicht über Ihre Raten jederzeit
- Persönliche Beratung – Wir erklären Ihnen alles im Gespräch
* Eine Vorab-Genehmigung ist vorläufig und unterliegt einer vollständigen Bonitätsprüfung.

Invisalign Pay™ für die ganze Familie
Die 0%-Finanzierung über Invisalign Pay™ gilt für alle Invisalign-Behandlungen, egal ob für Ihr Kind, Ihren Teenager oder Sie selbst:
- Invisalign First® – Frühe Zahnkorrektur für Kinder von 6–10 Jahren
- Invisalign Teen® – Diskrete Zahnspange für Jugendliche
- Invisalign® – Unsichtbare Korrektur für Erwachsene
Als Eltern wissen Sie: Eine kieferorthopädische Behandlung ist eine wichtige Investition in die Gesundheit Ihres Kindes. Mit der Ratenzahlung über Invisalign Pay™ verteilen Sie die Kosten so, dass es in Ihr Familienbudget passt.
Häufige Fragen zu Invisalign Pay™
Was kostet eine Invisalign-Behandlung in Dresden?
Die Kosten einer Invisalign-Behandlung hängen von der Komplexität der Zahnfehlstellung ab. In einem persönlichen Beratungsgespräch erstellen wir Ihnen einen individuellen Behandlungsplan mit transparenter Kostenaufstellung.
Kann ich Invisalign in Raten zahlen?
Ja. Mit Invisalign Pay™ bieten wir eine 0%-Finanzierung mit bis zu 36 zinsfreien Monatsraten an. Keine Anzahlung, keine versteckten Gebühren.
Ist die Finanzierung wirklich zinsfrei?
Ja, 0% bedeutet 0%. Sie zahlen exakt den Behandlungspreis, verteilt auf monatliche Raten ohne Aufschlag.
Hat die Vorab-Prüfung Einfluss auf meine Bonität?
Die Vorab-Prüfung über Invisalign Pay™ hat keinen Einfluss auf Ihre Bonität. Die meisten Anträge werden innerhalb weniger Minuten genehmigt. Eine Vorab-Genehmigung ist vorläufig und unterliegt einer vollständigen Bonitätsprüfung.
Zahlt die Krankenkasse Invisalign?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen keine Invisalign-Behandlungen. Wer sich für Invisalign entscheidet, trägt die Kosten vollständig selbst. Eine Zahnzusatzversicherung kann je nach Tarif einen Teil der Kosten erstatten. Mit Invisalign Pay™ verteilen Sie die Kosten bequem auf monatliche Raten.
Wie lange dauert eine Invisalign-Behandlung?
Die Behandlungsdauer hängt von der Ausgangssituation ab. Bei Erwachsenen dauert eine Invisalign-Behandlung in der Regel zwischen 6 und 18 Monaten. In Ihrem persönlichen Beratungsgespräch geben wir Ihnen eine genaue Einschätzung.
Wie läuft die Genehmigung über Invisalign Pay™ ab?
Der Antrag über Invisalign Pay™ ist vollständig digital und papierlos. In den meisten Fällen erhalten Sie innerhalb weniger Minuten eine Rückmeldung. Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihren Zahlungsplan über das Self-Service-Portal.
Kann ich Invisalign von der Steuer absetzen?
Kieferorthopädische Behandlungen können als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Fragen Sie Ihren Steuerberater zu den Voraussetzungen.